Die Installation einer Alarmanlage senkt das Risiko durch einen Einbruch geschädigt zu werden erheblich. Heutzutage ist es allerdings zu wenig wenn im Fall des Falles ein Ereignis, nur lokal durch Sirenen, nach außen signalisiert wird.
Den Service einer Anschaltung war bis vor kurzem, auf Grund der relativ hohen Kosten, nur für Gewerbe- und Industriekunden zugänglich.
Als besonderen Service bieten wir exklusiv, für unsere Kunden, die Möglichkeit die bei uns erworbene Alarmanlage, diese zu äußerst günstigen Konditionen, an unsere Sicherheitszentrale anzuschalten.
Die vielfältigen Vorteile für den Konsumenten stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten.
Innerhalb von einigen Sekunden übermittelt die Alarmanlage die dem Ereignis entsprechende Information an unsere Sicherheitszentrale. Diese wird durch hochwertige Technik ausgewertet und unserem besonders geschulten Sicherheitspersonal angezeigt. Bei den gefährlichen Meldungen wie Einbruch, Überfall, Brand etc. ertönt auch in unserem Leitstand eine Sirene um die Dringlichkeit des Ereignisses zu unterstreichen.
Unser Sicherheitspersonal reagiert unmittelbar, in dem der vereinbarte Alarmierungsplan abgearbeitet wird, und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Besonderes Hilight ist die permanente technische Überwachung und alle eventuell anfallenden Änderungen die an der Alarmanlage vorzunehmen sind. Diese werden kostenlos über die Fernwartung umgehend durchgeführt.
Weitere detaillierte Informationen
- Welche Alarmanalagen können angeschaltet werden?
- Alarmierungsplan
- Welche Meldungen werden übernommen?
- Detailbeschreibung zu den Reaktionen
- Nachsorge
- Dauer, Bindung und Kündigung
Welche Alarmanlagen schalten wir an?
Da die Kosten für eine Anschaltung an unsere Sicherheitzentrale bewußt gering gehalten werden, können wir diesen Service ausschließlich nur jenen Interessierten bieten, die auch eine Alarmanlage bei uns erworben haben.
Unsere Philosophie lautet:
Sicherheit ist kein Luxus und MUSS für jedermann leistbar sein!
Sorry, aber Fremdsysteme können nicht angenommen werden!
Alarmierungsplan
Bevor es zu einer Anschaltung kommt, muss mit Ihnen ein sogenannter Alarmierungsplan erstellt werden. In diesem werden für alle erdenklichen Szenarios die jeweilig von Ihnen gewünschten Maßnahmen festgelegt. Der Maßnahmenkatalog wird in unser System übernommen und beim Eintreffen entsprechender Meldungen, vom System automatisch dem jeweilig diensthabenden Mitarbeiter angezeigt. Dieser wird nun alle nach Ihren Vorgaben und wie im Alarmierungsplan hinterlegten Anweisungen durchführen.
Welche Meldungen werden übernommen?
An Meldungen die eine durch uns wahrzunehmenden Reaktion erfordern, werden übernommen:
- Einbruch
- Überfall und Bedrohung
- Brand/Feuer, Gasaustritt, Wasserein- und Ausritt, Kohlenstoffmonoxid (CO Melder)
- Alle technischen Meldungen die das System ausgibt
- Übernahme und Archivierung aller Meldungen (Beweissicherung)
- Scharfschalteüberwachung, bei Firmen 7 Tage/Woche bei Endverbrauchern während des Urlaubs, wobei es unerheblich ist wie oft dieser Service im Jahr in Anspruch genommen wird. Als Urlaub gilt eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 4 Tagen (langes Wochenende).
Anmerkung:
Meldungen können nur übernommen werden, wenn entsprechende Melder im System vorhanden sind.
Vorteile und Abläufe im Detail
Bei der Meldung „Einbruch":
Jede Meldung wird von unserem Personal, mit einem Kontrollruf beantwortet (max. 4). Wenn es sich hierbei um einen Falschalarm handelt, haben Sie die Möglichkeit diesen durch die Nennung ihres Kennworts zurückzustellen. Es erfolgt keine weitere Reaktion durch unseren Sicherheitsdienst.
Sind Sie oder Ihre weiter bekanntgegebenen Kontakte (max. 4) nicht erreichbar oder Sie nennen uns kein oder ein falsches Kennwort, setzt dieses Verhalten die
Rettungskette in Gang! (Exekutive, Feuerwehr, Notarzt, etc.)
Für den Fall, dass uns ein falsches Kennwort genannt wird, verhält sich unser Sicherheitspersonal zunächst völlig neutral. Übergibt aber alle relevanten Informationen an die erforderlichen Hilfskräfte. Auf Grund der technisch ausgereiften Hard- und Software erhalten wir exakte Information über den tatsächlichen Angriffspunkt, (Eingangstür, Terrasse, Balkon, Bewegungsmelder Keller, etc.) bzw. über das Ereignis, wodurch wir in der Lage sind zielgerichtet zu reagieren.
Überfall und Bedrohung
Wie auch immer ein Überfall-Alarm durch Sie ausgelöst wurde, er erreicht uns in Sekunden. Durch den Umstand, dass bei uns ALLE Meldungen einlaufen, ist das
Sicherheitspersonal in der Lage aus den jeweiligen Meldungen die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Wie bei einer Einbruchsmeldung wird, dass vorgegebene Prozedere abgearbeitet. Ist es erforderlich, die Exekutive zu alarmieren, erhält diese neben der Überfallsmeldung, auch alle weiteren zweckdienlichen Informationen wie; Art und Lage des Objekts; Möglichkeiten das Grundstück/Objekt zur erreichen und zu betreten, uvm.
Unser Personal ist in der Lage, an Hand der vielfältigen Meldungen einen Überblick über die Ereignise an die Exekutive weiter zugeben.
Für den Raum Wien hat die Exekutive die Auflage, bei einer Alarmierung die einen Angriff auf Leib oder Leben darstellt, innerhalb von drei Minuten mit drei Funkwagen vor Ort zu sein.
Brand/Feuer, Gas, Wasser, Kohlenmonoxid
Bei Eintreffen entsprechender Meldungen reagiert unser Personal ebenfalls nach Ihren Vorgaben, was letztlich eine rasche Alarmierung der erforderlichen
Hilfskräfte nach sich ziehen und eventuell anwesende Personen frühzeitig gewarnt werden.
Technische Überwachung der Alarmanlage
Bei Eintreffen technischer Meldungen wie Batterie schwach, Stromausfall etc. reagiert unser Personal nach Priorität der Meldung entweder sofort oder zeitverzögert. Unsere Reaktion gewährleistet, dass Ihre Alarmanlage immer den vollen Funktionsumfang erbringt.
Übernahme aller Protokollmeldungen (Beweissicherung)
Die Übernahme und Aufzeichnung (Archivierung) aller Meldungen bringt den Vorteil, dass im Fall einer Zerstörung der Zentrale und damit den Verlust der lokal
gespeicherten Informationen, diese jeder Zeit durch uns verfügbar gehalten werden.
Beweise die für eine Versicherungsabwicklung erforderlich werden können, sind dadurch gesichert, verfügbar, und gerichtlich anerkannt.
Änderungen an Ihrer Alarmanlage
Sollten Änderungen, wie neue Codes, neue Telefonnummer, umprogrammieren oder löschen eines Systembauteils, etc. an Ihrem Sicherheitssystem erforderlich werden, so können wir diese, durch die Anbindung an unserer Sicherheitszentrale, über die Fernwartung durchgeführt werden. Alle Leistungen die so erbracht werden können, sind mit den monatlichen Gebühren abgegolten. Es entstehen keine weiteren Kosten, wie Arbeitszeit, An- Abfahrt etc.
Scharfschalte-Überwachung
Eine Scharfschalte-Überwachung erfolgt bei Firmen 7 Tage/Woche und bei Endverbrauchern während des Urlaubs.
(Als Urlaub gilt eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 4 Werktagen, unerheblich der Anzahl! )
Es wird dadurch verhindert, dass aus menschlicher Unzulänglichkeit auf das Scharfschalten (aktivieren) der Alarmanlage, beim Verlassen des Objektes, vergessen wird. Im Fall, dass das System zum vereinbarten Zeitpunkt nicht scharfgeschaltet ist, erfolgt ein Kontrollruf und gegebenenfalls eine Aktivierung (Scharfschalten) durch unser Sicherheitspersonal.
Keine Limitierung bei Falschalarmen
Ein falscher Alarm ist für den Betreiber ärgerlich. Wir haben dafür Verständnis und haben deshalb bei den Falsch- Alarmmeldungen kein Limit bei der Anzahl der
monatlichen derart verursachen Alarme gesetzt.
Dadurch ist die Bedienung für den Betrieber der Alarmanlage ohne Druck oder Stress möglich und wenn es doch einmal zu einem „Hoppala" kommt, entstehen keine Mehrkosten!
Alle von uns zu veranlassenden Reaktionen werden in einem ALARMIERUNGSPLAN schriftlich im Vorhinein festgelegt.
Nachsorge
Ein weiterer sehr wichtiger und wesentlicher Vorteil für Sie ist, dass wir im Fall Ihrer Abwesenheit und bei Eintritt eines Ereignisses für Sie die erforderliche Nachsorge ergreifen.
Ein Beispiel:
Sie sind im Urlaub und es wird bei Ihnen eingebrochen. Die Täter haben die Terrassentür aufgebrochen, ergriffen aber die Flucht als die Sirenen der Alarmanlage zu hören waren. Die Tür würde jetzt bis zu Ihrer Rückkehr offenstehen.
Um Folgeschäden zu vermeiden, werden wir jetzt für Sie tätig. Wir ergreifen die erforderlichen Maßnahmen um möglichen weiteren Schaden, wie er beispielsweise durch Regen, Schnee, Wildtiere etc. entstehen kann, von Ihnen abzuwenden.
Da Folgeschäden nicht immer von den Versicherungen ersetzt werden, muss der Geschädigte für diese selbst aufkommen.
Dauer, Bindung und Kündigung
Der mit unserem Unternehmen geschlossene Vertrag gilt jeweils für 12 Monate. Eine Kündigung hat zwei Monate vor Vertragsende schriftlich zu erfolgen, und ist mit keinen weiteren Kosten verbunden. Erfolgt keine Kündigung so verlängert sich der Vertrag wieder nur um weitere 12 Monate.
Eine Kündigung kann auch durch unser Unternehmen, bei vorliegen wichtiger Gründe (Konkus, Zahlungsverzug etc.) durch unser Unternehmen ausgesprochen werden. Hier beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage ab dem Datum der Kündigung. Danach erfolgt automatisch die Abschaltung.
Für den Fall, dass der Kunde eine Leih-Simkarte von uns zur Verfügung gestellt bekommen, gilt die gleiche Regelung.
Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Eine Kündigung durch VARi-ALARM wird mit einer angemessenen Frist erfolgen (mind. 14 Tag) und befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung ist VARi-ALARM von seinen zugesicherten Leistungen befreit und in keiner Weise haftbar.