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Die Adresse für Alarmanlagen Wien, Videoüberwachung Wien und Sicherheitstechnik Wien.

Der Fachmann ein Garant!

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Sie kaufen ja auch Ihre Medikamente in der Apotheke und nicht beim Greißler.

Nur ein konzessionierter Fachbetrieb kann die gewünschte Leistung erbringen.

Alarmanlagen Notdienst

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Verstanden

Bundeswappen OberösterreichDie Förderung in Oberösterreich beträgt für den Einbau von Sicherheitsmaßnahmen (Alarmanlagen) 30% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch € 1.000,- . Der Antragsteller muss aber einige Voraussetzungen erfüllen. So ist die Gewährung der Förderung unter anderem vom Haushaltseinkommen abhängig.

Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung:

Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den/die Eigentümer/in oder Mieter/in genutzt werden. Das Jahreshaushaltseinkommen des/der Förderungswerber/s/in und der mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen darf die Einkommensgrenzen gemäß der OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 21/2008, nicht übersteigen.

Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann die Förderung nicht gewährt werden. 

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • bei einer Person Euro 37.000
  • bei zwei Personen Euro 55.000
  • jede weitere Person Euro 5.000
  • jedes Kind, das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, Euro 5.000

Das Jahreseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.

Was wird gefördert

Es werden nur Alarmanlagen nach ÖNORM EN 50130 (alle Teile), ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) gefördert, die nach dem 1. Juli 2009 gekauft und von einem befugten Unternehmen eingebaut wurden.

Diesem Erfordernis wird entsprochen durch Erfüllung der ÖVE Richtlinie R2. 

Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. 

Dem Antrag ist beizulegen:

  • Rechnung mit Zahlungsvermerk oder -nachweis, lautend auf Namen des/der Förderungswerbers/Förderungswerberin (in Kopie).
  • Die Rechnung darf bei Antragstellung maximal 2 Jahre alt sein.
  • Nachweis über den fachgerechten Einbau der Alarmanlage und die Einhaltung der ÖNORM EN 50130, ÖNORM EN 50131 und ÖNORM EN 50136. Dieser Nachweis wird durch das geforderte Installations-Attest erbracht.
  • Hinweis: Das Installations-Attest verbleibt beim Förderungswerber und kann jederzeit vom Förderunsgeber zur Überprüfung angefordert werden.
  • Einkommensnachweis(e) aller einkommensbeziehenden Personen im Haushalt über das dem Kauf der Alarmanlage vorangegangene Kalenderjahr bzw. Nachweis über das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre (in Kopie).
  • Grundbuchauszug – bei Eigentumswohnung bzw. Eigenheim (in Kopie).
  • Kopie des Mietvertrags – bei Mietwohnungen (in Kopie).
  • Meldezettel (Kopie/n) des/der Eigentümer/s/in bzw. Mieter/s/in (in Kopie).
  • Es wird darauf hingewiesen, dass vorgelegte Originalunterlagen nicht rückübermittelt werden.
  • Bei gemieteten Liegenschaften muss der Vermieter den Antrag mit unterschreiben.

Weitere Informationen

Förderungsantrag PDF 325 KB