Wien ist anders! Weshalb in Wien derzeit nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren im Ausmaß von 20% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch mit € 400,- gefördert werden.
Voraussetzungen
Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung, können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:
- MieterInnen von Wohnungen
- EigentümerInnen von Wohnungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung haben.
Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
ACHTUNG WICHTIG!
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.
Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert.
Hinweis: Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden ebenfalls nicht anerkannt.
Dokumente
Rechnung, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweist.
Ein entsprechendes Zertifikat hinsichtlich der Einhaltung der ÖNORM B 5338 ab der Widerstandsklasse 3.
Bei Mietwohnungen: Zustimmung (schriftlich) der HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung zum Türeinbau.
Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989.
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.
Zuständigkeit
Informations- und Einreichstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Sowie auch:
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870
Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien
Kosten und Zahlung
Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 400 Euro je Türflügel, gewährt werden.
Rechnung und Zahlung
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.
Termine und Fristen
Zur Zeit gibt es keine zeitliche Beschränkung für eine Förderung. Zu beachten ist jedoch, dass der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden muss. Anträge die verspätet eingereicht werden, werden durch die Behörde abgewiesen.
Zu beachten ist:
Liste der einbruchhemmenden Produkte nach ÖNORM B 5338
Achtung: gefördert werden nur Eingangstüren der Widerstandsklasse 3 oder höher
Rechtliche Grundlagen:
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) idgF.
Sanierungsverordnung
Formular
Online-Antrag: Förderung für einbruchshemmende Eingangstüren
Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren:
Antragsformular für Eigentumswohnungen:
Antragsformular für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Dienstwohnungen: