Bei jeder Sicherheitsmaßnahme müssen zunächst die gesetzlichen Verordnungen und Auflagen erfüllen werden. Besondere Anforderungen und Wünsche können im Rahmen dieser Bestimmungen berücksichtigt werden. Unerlässlich ist in jedem Fall eine zweite Sicherheitslinie. Wird aus welchen Gründen auch immer die erste Linie überwunden (Einschlagen der Scheibe bei der Terrassentür und Durchstieg) so wird die zweite Linie dennoch einen Alarm auslösen.
Eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Maßnahmen bildet die Grundlage für einen effizienten und wirkungsvollen Schutz gegen Einbruch.Die Schutzklassen im Detail
Nach TVRE31-7 sind die Klassen wie folgt festgelegt.
- PS = Privatstandard (Wohnungen, Einfamilien- und Reihenhäuser, etc.)
- GSN = Gewerbestandard-Nieder
- GSH = Gewerbestandard-Hoch
- WS = Werteschutz
- HS = Hochsicherheit
Für jede Schutzklasse sind vom Gesetzgeber individuelle Vorschriften und Bestimmungen zu erfüllen. Auch Versicherungsunternehmen erteilen Auflagen. Zu welcher Klasse Ihr Objekt gezählt werden muss ist nach der TVRE 31-8 einheitlich geregelt.
Das bereitgestellte Verzeichnis ist nach Branchen geordnet und beginnt bei Seite 10.