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Die Adresse für Alarmanlagen Wien, Videoüberwachung Wien und Sicherheitstechnik Wien.

Der Fachmann ein Garant!

Der persönliche Schutz und der Ihrer Wertsachen muss einem Fachmann anvertraut werden.
Sie kaufen ja auch Ihre Medikamente in der Apotheke und nicht beim Greißler.

Nur ein konzessionierter Fachbetrieb kann die gewünschte Leistung erbringen.

Alarmanlagen Notdienst

Ärger mit der Alarmanlage?
alarmanlagen notdienstUnser Notdienst hilft rasch und kompetent, steht Tag- und Nacht für alle Systeme bereit!


Notfallnummer:
0:00 bis 24:00 Uhr

0664-589 44 44
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Verstanden

Bundeswappen BurgenlandFörderung Sicheres Wohnen - Alarmanlagen

Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es ab 1. Jänner 2008 die neue Förderart "Sicheres Wohnen - Alarmanlagen".
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch den Einbau einer Alarmanlage.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen.
  • Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.
  • Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden.
  • Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1. 1. 2008 errichtet wurden. 

Was wird gefördert?

Elektronischer Schutz bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen.
Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen.

Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien (z.B. ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder ÖVE-Richtlinie R2), ebenso die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie den fachgerechten Einbau.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,- Euro. 

Antragsteller können sein

Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie: 

  • Eigentümer
  • Miteigentümer
  • Wohnungseigentümer
  • Bauberechtigte
  • Mieter und Pächter

Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)

Der Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD – RO – Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen.
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeiträge, die Aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.

Informationen und Anträge erhalten Sie:

In Ihrem Gemeindeamt

Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
LAD – RO – Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1,
Telefonnummer: 057-600/2800

weitere Informationen

Begriffe

ÖVE/ÖNORM - Österreichische Vorschriften für Elektrotechnik / Österreichische Norm
EN - Europa-Norm

Antragsformular PDF 148 KB