ACHTUNG! Seit Oktober fördert das Land Niederösterreich im Rahmen der Aktion "Sicheres Wohnen in Niederösterreich" den Einbau von zertifizierte Alarmanlagen!
Die Entwicklung im Bereich der Einbruchskriminalität hat dazu geführt, dass die niederösterreichische Landesregierung ihre 2010 getroffene Entscheidung zur Einstellung der Förderung für Alarmanlagen aufgehoben hat.
Ab 01. Oktober 2012 wird die Förderung wieder uneingeschränkt, für alle Bürger die in Niederösterreich einen Wohnsitz haben, gewährt.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Sobotka hat dies heute, im Beisein des niederösterreichischen Sicherheitsdirektors Hofrat Dr. Prucher, im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet. Wie bereits in der Vergangenheit beträgt der Förderbetrag 30% des Anschaffungsbetrags max. € 1.000,-.
Wir nehmen diese positive Entwicklung, im Namen der Bürger und Bürgerinnen, mit Wohlwollen zur Kenntnis. Ist es doch in den vergangenen Monaten zu massiv, gewalttätigen Übergriffen durch Einbrecher an der niederösterreichischen Bevölkerung gekommen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen.
- Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden.
- Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1.10.2012 errichtet wurden.
Was wird gefördert?
Elektronischer Schutz (Alarmanlagen) bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen. Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung ist vorzulegen.
Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien (z.B. ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder ÖVE-Richtlinie R2), ebenso die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie den fachgerechten Einbau.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,- Euro.
Antragsteller können sein
Natürliche Personen mit einem Wohnsitz in Niederösterreich, die die nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Eigentümer
- Miteigentümer
- Wohnungseigentümer
- Bauberechtigte
- Mieter und Pächter
Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
Der Förderantrag ist beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einzubringen.
Anschrift: Abt. Wohnbauförderung, Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten.
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag und ein Antrag für nicht zertifizierte Produkte führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeiträge, die Aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden. Das Land Niederösterreich behält sich das Recht vor, dass geförderte System im Förderobjekt eine Kontrolle zu unterziehen.
Informationen und Anträge erhalten Sie:
- VARi-ALARM hält alle Informationen zur Landesförderung für Sie bereit.
Unser Personal hilft gerne. (zum Antrag gehts hier) - In Ihrem Gemeindeamt
- Beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung,
3109 St. Pölten, Landhausplatz1, Haus7A Telefonnummer: 02742-9005-15800
Begriffe
ÖVE/ÖNORM = Österreichische Vorschriften für Elektrotechnik / Österreichische Norm
EN = Europa-Norm