Leider ist die Förderung für den Einbau von Sicherheitsvorkehrungen (Alarmanlagen) mit 31.12.2010 ausgelaufen.
Die nicht rückzahlbare Förderung war mit 30% vom Anschaffungswert (max. € 1.000,-) gedeckelt.
Informationen die das Land Steiermark zur Verfügung stellt finden Sie hier!
Sollte sich der bei den Förderrichtlinien eine Änderung eintreten werden wir dies hier veröffentlichen.
Förderung Sicheres Wohnen - Alarmanlagen
Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es ab 1. Jänner 2008 die neue Förderart "Sicheres Wohnen - Alarmanlagen".
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch den Einbau einer Alarmanlage.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen.
- Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden.
- Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1. 1. 2008 errichtet wurden.
Was wird gefördert?
Elektronischer Schutz bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen.
Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen.
Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien (z.B. ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder ÖVE-Richtlinie R2), ebenso die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie den fachgerechten Einbau.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,- Euro.
Antragsteller können sein
Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie:
- Eigentümer
- Miteigentümer
- Wohnungseigentümer
- Bauberechtigte
- Mieter und Pächter
Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
Der Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD – RO – Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen.
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeiträge, die Aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.
Informationen und Anträge erhalten Sie:
In Ihrem Gemeindeamt
Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
LAD – RO – Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1,
Telefonnummer: 057-600/2800
Begriffe
ÖVE/ÖNORM - Österreichische Vorschriften für Elektrotechnik / Österreichische Norm
EN - Europa-Norm
Antragsformular PDF 148 KB
Wien ist anders! Weshalb in Wien derzeit nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren im Ausmaß von 20% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch mit € 400,- gefördert werden.
Voraussetzungen
Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung, können im Rahmen der Wohnungsverbesserung folgende Personen eine Förderung erhalten:
- MieterInnen von Wohnungen
- EigentümerInnen von Wohnungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
FörderungswerberInnen müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung haben.
Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
ACHTUNG WICHTIG!
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.
Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert.
Hinweis: Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden ebenfalls nicht anerkannt.
Dokumente
Rechnung, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweist.
Ein entsprechendes Zertifikat hinsichtlich der Einhaltung der ÖNORM B 5338 ab der Widerstandsklasse 3.
Bei Mietwohnungen: Zustimmung (schriftlich) der HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung zum Türeinbau.
Bei Mietwohnungen in Städtischen Wohnhäusern (Gemeindebauten): Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten im Sinne des WWFSG 1989.
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.
Zuständigkeit
Informations- und Einreichstelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Sowie auch:
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870
Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien
Kosten und Zahlung
Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 400 Euro je Türflügel, gewährt werden.
Rechnung und Zahlung
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.
Termine und Fristen
Zur Zeit gibt es keine zeitliche Beschränkung für eine Förderung. Zu beachten ist jedoch, dass der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden muss. Anträge die verspätet eingereicht werden, werden durch die Behörde abgewiesen.
Zu beachten ist:
Liste der einbruchhemmenden Produkte nach ÖNORM B 5338
Achtung: gefördert werden nur Eingangstüren der Widerstandsklasse 3 oder höher
Rechtliche Grundlagen:
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) idgF.
Sanierungsverordnung
Formular
Online-Antrag: Förderung für einbruchshemmende Eingangstüren
Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren:
Antragsformular für Eigentumswohnungen:
Antragsformular für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Dienstwohnungen:
ACHTUNG! Seit Oktober fördert das Land Niederösterreich im Rahmen der Aktion "Sicheres Wohnen in Niederösterreich" den Einbau von zertifizierte Alarmanlagen!
Die Entwicklung im Bereich der Einbruchskriminalität hat dazu geführt, dass die niederösterreichische Landesregierung ihre 2010 getroffene Entscheidung zur Einstellung der Förderung für Alarmanlagen aufgehoben hat.
Ab 01. Oktober 2012 wird die Förderung wieder uneingeschränkt, für alle Bürger die in Niederösterreich einen Wohnsitz haben, gewährt.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Sobotka hat dies heute, im Beisein des niederösterreichischen Sicherheitsdirektors Hofrat Dr. Prucher, im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet. Wie bereits in der Vergangenheit beträgt der Förderbetrag 30% des Anschaffungsbetrags max. € 1.000,-.
Wir nehmen diese positive Entwicklung, im Namen der Bürger und Bürgerinnen, mit Wohlwollen zur Kenntnis. Ist es doch in den vergangenen Monaten zu massiv, gewalttätigen Übergriffen durch Einbrecher an der niederösterreichischen Bevölkerung gekommen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen.
- Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden.
- Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1.10.2012 errichtet wurden.
Was wird gefördert?
Elektronischer Schutz (Alarmanlagen) bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen. Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung ist vorzulegen.
Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien (z.B. ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder ÖVE-Richtlinie R2), ebenso die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie den fachgerechten Einbau.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,- Euro.
Antragsteller können sein
Natürliche Personen mit einem Wohnsitz in Niederösterreich, die die nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Eigentümer
- Miteigentümer
- Wohnungseigentümer
- Bauberechtigte
- Mieter und Pächter
Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
Der Förderantrag ist beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einzubringen.
Anschrift: Abt. Wohnbauförderung, Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten.
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag und ein Antrag für nicht zertifizierte Produkte führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeiträge, die Aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden. Das Land Niederösterreich behält sich das Recht vor, dass geförderte System im Förderobjekt eine Kontrolle zu unterziehen.
Informationen und Anträge erhalten Sie:
- VARi-ALARM hält alle Informationen zur Landesförderung für Sie bereit.
Unser Personal hilft gerne. (zum Antrag gehts hier) - In Ihrem Gemeindeamt
- Beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung,
3109 St. Pölten, Landhausplatz1, Haus7A Telefonnummer: 02742-9005-15800
Begriffe
ÖVE/ÖNORM = Österreichische Vorschriften für Elektrotechnik / Österreichische Norm
EN = Europa-Norm
Viele Bundesländer fördern den Einbau von Alarmanlagen in einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß. Hier bei sind folgende Kriterien zu beachten:
- Es werden nur zertifizierte Produkte gefördert.
- Der Einbau / Installation muss durch ein konzessioniertes Unternehmen durchgeführt werden.
- In einigen Bundesländern ist eine Förderung vom Einkommen abhängig.
Der Förderungswerber stimmt bei seinem Antrag zu, dass der Fördergegenstand durch die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes überprüft werden kann.
Die Förderrichtlinien sind nicht einheitlich, weshalb wir diese nach Bundesländern geordnet für Sie zusammen gefasst haben. Wenn Sie Ihr Bundesland aufrufen, finden Sie alle Informationen, die für einen korrekten Antrag bzw. eine reibungslose Abwicklung erforderlich sind.